Zweck / Rechtliche Grundlage
Die LVB ist ein wichtiges Element zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von Lehre und Studium an der TU Dortmund. Das studentische Feedback dient u.a. dazu,
- Studierenden zu ermöglichen, Lob und veranstaltungsbezogene Kritik zu äußeren,
- Lehrenden eine Rückmeldung zur wahrgenommenen Qualität ihrer Lehr- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen zu geben,
- Lehrende dabei zu unterstützen, Stärken und Schwächen der eigenen Lehre zu analysieren und ggf. zu optimieren,
- Fakultäten Informationen bereitzustellen, aus denen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität und Organisation von Lehre und Weiterbildung abgeleitet und überprüft werden können.
Nach §7 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) ist die TU Dortmund dazu verpflichtet, die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Lehre zum Zweck der Qualitätsentwicklung und -sicherung regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten. Die hierzu eingesetzten Evaluationsverfahren werden in Ordnungen geregelt.
An der TU Dortmund sind die Rahmenbedingungen der Lehrveranstaltungsbeurteilung (LVB) in der Qualitätsmanagement-Ordnung der TU Dortmund festgelegt.
Nach dem HG NRW haben alle Mitglieder und Angehörige der TU Dortmund die Pflicht, an Evaluationsverfahren zur Qualitätssicherung von Lehre und Studium mitzuwirken.
Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben die Möglichkeit einzelne oder aller Fragen unbeantwortet zu lassen. Dies gilt insbesondere für Angaben, die Rückschlüsse auf ihre oder eine andere Person zulassen könnten.
Zuständigkeiten
Das Rektorat trägt die Gesamtverantwortung für die Evaluation an der TU Dortmund. Auf Einrichtungsebene obliegt die Verantwortung für die Evaluation und die Zuständigkeit für die Durchführung der Evaluationsverfahren in den Fakultäten dem Dekanat, im DoKoLL der Direktorin oder dem Direktor und in den zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen der Leiterin oder dem Leiter.
Innerhalb der Fakultäten wird die LVB z.B. durch die Dekanatsassistenz oder Studienkoordination organisiert. Die Fakultäten werden durch das Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation bei der Durchführung und Auswertung unterstützt, das zusammen mit dem ITMC auch die Evaluationssoftware EvaSys bereitstellt.
Für hochschulweite Fragen zum Datenschutz im Rahmen der LVB steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der TU Dortmund gerne zur Verfügung:
August-Schmidt-Straße 4
44227 Dortmund
Telefon (0231) 755 – 2593
Datenerhebung und Verarbeitung
Für die technische Umsetzung der Umfragen werden folgende Daten erhoben:
- Daten über Dozentinnen und Dozenten:
Titel, Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zur Organisationseinheit, E-Mail-Adresse - Daten über Lehr- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen:
Veranstaltungsname, Veranstaltungsnummer, Semester der Veranstaltungsdurchführung, Veranstaltungsart, Anzahl der Teilnehmenden
Grundlage sind die im Veranstaltungsmanagement-System der TU Dortmund gespeicherten Lehrveranstaltungsdaten und/oder Angaben der Dozentinnen und Dozenten.
Die Fragebögen für die LVB werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von den jeweiligen Fakultäten erstellt und durch den Fakultätsrat beschlossen. Sie enthalten u.a. Fragen zur:
- didaktischen und methodischen Gestaltung,
- Beratung und Betreuung durch die Dozierenden,
- Selbsteinschätzung des Lernerfolgs bzw. Kompetenzerwerbs,
- Gesamtbeurteilung der Veranstaltung und
- Freitextfelder für Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.
Die Beurteilungen der Studierenden zu den Lehrveranstaltungen dürfen nur so erhoben und ausgewertet werden, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer möglich sind. Bei Umfragen mit Papierfragebögen sollten die ausgefüllten Fragebögen von einer unabhängigen Person (z. B. vorher benannte Studentin oder vorher benannter Student) eingesammelt und an einer zentralen Stelle (z.B. von der Fakultät eingerichtetes Postfach) zur Auswertung abgeben werden. Darüber hinaus werden Veranstaltungen mit weniger als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemäß EvaO nur dann mithilfe eines Fragebogens evaluiert, wenn alle Teilnehmenden der Veranstaltung einwilligen.
Wenn Dozentinnen und Dozenten selbst ihre eigenen Ergebnisberichte veröffentlichen möchten, muss darauf geachtet werden, dass einzelne Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch die Darstellungsform nicht identifizierbar sind. So müssen z.B. handschriftliche Kommentare aus Freitextfeldern vor einer Veröffentlichung entfernt werden.
Die meisten LVB werden mithilfe der Evaluationssoftware EvaSys durchgeführt. Die ausgefüllten Papierfragebögen werden von der Scanstelle digitalisiert und automatisch an den EvaSys-Server zur Erkennung und Auswertung weitergeleitet. Daten aus Online-Fragebögen werden direkt auf dem EvaSys-Server gespeichert. Die Datenübertragung von einem Webbrowser zum EvaSys-Server wird durch eine SSL-Verschlüsselung gesichert.
Für den Schutz der personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten wurde ein umfassendes Sicherungskonzept erstellt, das sowohl die hardware- als auch softwaretechnische Seite umfasst. Unter anderem gehört hierzu die restriktive Kontrolle des Zugriffs auf den EvaSys-Server, die Einrichtung von Nutzerrollen mit abgestuften Datenzugriffsrechten in EvaSys, die Sicherheitsverschlüsselung der Datenübertragung, die gesicherte Aufbewahrung und datenschutzgerechte Vernichtung der Papierfragebögen.
Die Papierfragebögen und die beim Scanvorgang erstellten Bilddateien werden semesterweise, d.h. drei Monate nach Abschluss der Evaluationsphase datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Die auf dem EvaSys-Server gespeicherten personenbezogenen Daten werden spätestens nach drei Jahren zentral durch das Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation unwiderruflich gelöscht.
Datenübermittlung und Betroffenenrechte
Die Ergebnisse der LVB sind in erster Linie für die Dozentin oder den Dozenten selbst und die Studierenden der jeweiligen Veranstaltung bestimmt. Die Lehrenden erhalten eine Auswertung zu jeder ihrer evaluierten Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Sie stellen die Ergebnisse in der Veranstaltung vor und diskutieren diese mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse in einer fakultätsinterenen Komission, die für die Angelegenheiten des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre
zuständige ist, analysiert und geeignete Qualitätsentwicklungsmaßnahmen abgeleitet. Die Kommissionen fungieren dabei als beratendes Gremium für den Fakultätsrat. Dieser erhält die Ergebnisse und die darauf aufbauenden Entwicklungsmaßnahmen zunächst ohne Personenbezug. Nur auf Anfrage erhält der Fakultätsrat im erforderlichen Umfang Einsicht in die personenbezogenen Ergebnisse.
Die Ergebnisse der LVB fließen in die Datebberichte für die Fakultäten ein, die in einem Turnus von zwei Jahren erstellt werden. Die Ergebnisdarstellung erfolgt dabei in einer Form, in der Einzelpersonen nicht identifizierbar sind (z.B. durch Zusammenfassung der Ergebnisse aller Vorlesungen).
Die Fakultäten können Ordnungen verabschieden, die eine einrichtungsinterne Veröffentlichung von veranstaltungsbezogenen Ergebnissen vorsehen.
Alle Betroffenen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung der im Rahmen der LVB gespeichert Daten.
Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Rechte ist, dass die Daten einzelnen Personen zugeordnet werden können.
Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.
Bei Frage zu den im Rahmen der LVB von Ihnen gespeicherten Daten wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in ihrer Fakultät.
Darüber hinaus steht Ihnen Markus Fecke vom Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation gerne zur Verfügung.