Zum Inhalt

Zuständigkeiten

Luftaufnahme Besprechungssituation © Roland Baege​/​TU Dortmund

Studierende, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Rektorat sowie externe Expertinnen und Experten:  an der Weiterentwicklung von Studium und Lehre sind viele Personen in unterschiedlichen Organisationseinheiten und Gremien beteiligt.  Die Qualitäts­management-Ordnung der TU Dortmund regelt die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aller Personen und Gremien, die am Qualitäts­management beteiligt sind. Der folgenden Überblick (in alphabetischer Reihenfolge) stellt die Beteiligten und ihre Aufgaben im Qualitäts­management vor:

  • berät die Fa­kul­tä­ten in Bezug auf die Umsetzung der Konzepte zur Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit und zur För­de­rung der Chan­cen­gleich­heit
  • bieten Stu­die­ren­den auf Hochschulebene (zentrale Beschwerdemanagerin/zentraler Be­schwer­de­ma­na­ger) als auch in den Fa­kul­tä­ten (dezentrale Beschwerdemanagerin/dezentraler Be­schwer­de­ma­na­ger) Anlaufstellen bei Problemen im Stu­di­um
  • ermöglichen Stu­die­ren­de Vorschläge und An­re­gung­en zur Ver­bes­se­rung der Studienbedingungen und -organisation einzubringen
  • berichten einmal jährlich dem Dekanat, der Fakultätskomissionen für QM sowie der SK QSL über eingegangene Beschwerden
  • dient allen Beteiligten an QSE-Verfahren als Anlaufstelle bei Beschwerden über diese Verfahren.
  • besteht aus zwei Professor*innen der Technischen Universität Dortmund. Die Ombudspersonen werden für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Sie handeln unabhängig und unparteiisch und behandeln jede Beschwerde individuell.
  • vermittelt zwischen den Beteiligten und unterbreitet Vorschläge zur Konfliktlösung. Darüber hinaus bietet die Ombudsstelle allen Mitgliedern der Technischen Universität Dortmund die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der QSE-Verfahren zu unterbreiten.
  • behandelt in Abgrenzung zum studentischen Beschwerde­management Beschwerden, die sich nicht auf das Studium, sondern auf die QSE-Verfahren beziehen.
  • sind verantwortlich für die Durchführung der Verfahren zur Qualitäts­sicherung und Evaluation auf Fakultätsebene
  • führen alle 2 Jahre ein Gespräch mit der Prorektorin/dem Prorektor Stu­di­um zur Situation in Stu­di­um und Lehre und stimmen Verbesserungs­maßnahmen ab
  • un­ter­stützt alle Or­ga­ni­sa­tions­ein­hei­ten bei der Qualitäts­sicherung und -entwicklung von Stu­di­um und Lehre
  • trägt dazu bei die Qua­li­tät der Lehrerinnen- und Leh­rer­bil­dung zu sichern
  • verbessern eigenverantwortlich die eigene Lehre
  • führen Lehrveranstaltungsbeurteilungen durch, stellen die Er­geb­nisse in der Ver­an­stal­tung vor und diskutieren diese mit den Stu­die­ren­den
  • er­hal­ten jährlich die Gelegenheit zum Gespräch mit der Prorektorin/der Prorektor Stu­di­um über qualitätsrelevante Fragen
  • haben die Möglichkeit im Fachschaftsgespräch Vorschläge und An­re­gung­en zur Ver­bes­se­rung der Studienbedingungen und -organisation zu ma­chen
  • tragen die Ver­ant­wor­tung für die Qualitäts­sicherung der Stu­di­en­gän­ge
  • führen qualitätssichernde Verfahren und Maß­nahmen in eigener Ver­ant­wor­tung durch
  • analysieren die Er­geb­nisse der stu­den­tischen Lehrveranstaltungsbeurteilungen
  • initiieren Qualitäts­verbesserungs­maßnahmen
  • ermöglichen eine fachlich-inhaltliche Reflektion der Stu­di­en­gän­ge aus externer Perspektive
  • unterbereiten Vorschläge zur Wei­ter­ent­wick­lung der Stu­di­en­gän­ge und der Qualitäts­sicherung
  • trägt die Gesamt­verantwortung für das QM der TU Dort­mund
  • entscheidet über die Akkreditierung von Studiengängen
  • macht Vorgaben zur Struktur, Organisation sowie Ablauf des QM
  • beobachtet das interne Akkreditierungs­verfahren und erstellt hierüber einen Bericht
  • gehört einer anderen Fachkultur als der zu akkreditierende Studiengang an
  • bereitet die Ent­schei­dungs­fin­dung über die Akkreditierung von Studiengängen vor
  • reflektiert in Abstimmung mit den Fa­kul­tä­ten und - für Aspekte des Lehramts - dem DoKoLL regelmäßig das QM
  • beraten die Fakultät bei der selbstverantwortlichen Weiterentwicklung der Studiengänge
  • geben den Dozierenden und den Fa­kul­tä­ten über die Beteiligung an Umfragen ein konstruktives Feedback zur Qua­li­tät von Stu­di­um und Lehre
  • beteiligen sich in den zen­tra­len und dezentralen Gremien an der Qualitäts­sicherung und -entwicklung