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Interne Akkreditierung von Studiengängen

Alle Stu­di­en­gän­ge der TU Dortmund sind akkreditiert. Die Akkreditierungsfrist beträgt maximal acht Jahre. Um die Akkreditierung zu erneuern, durchlaufen die Fakultäten ein sogenanntes internes Akkreditierungs­verfahren. Wesentlicher Bestandteil ist die Peer-Evaluation durch eine Gruppe von externen Peers. Das Verfahren lässt sich in sechs aufeinander aufbauende Schritte unterteilen:

Anlässe zum Start eines Akkreditierungsverfahrens sind:

  • Neu-Einrichtung eines Studiengangs
  • Ablauf der Gültigkeit der Akkreditierung
  • wesentliche Änderungen an den Studiengängen

Zur Vorbereitung der Peer-Evaluation fertigen die Fakultäten auf Basis eines Leitfadens einen Bericht über den Studiengang an. Ergänzt wird der Bericht durch Studiengangsunterlagen (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und weitere relevante Unterlagen) sowie die Protokolle der 2-Jahres-Gespräche. Bericht und Studiengangsunterlagen zusammen ergeben ein vollständiges Bild über den zu akkreditierenden Studiengang.

Das Rektorat bestellt die Mitglieder der Peer-Gruppe. Sie besteht gemäß den Vorgaben mindestens aus:

  • zwei fachlich nahestehende Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
  • eine fachlich nahestehende Vertreterin oder ein fachlich nahestehender Vertreter aus der beruflichen Praxis
  • eine fachlich nahestehende Studierende oder ein fachlich nahestehender Studierender

Das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und für die Vertreterin/des Vertreters aus der beruflichen Praxis liegt bei den Fakultäten. Bei Lehramtsstudiengänge kommt ein Vertreter des zuständigen Ministeriums hinzu. Das studentische Mitglied der Peer-Gruppe wird über den bundesweiten studentischen Akkreditierungspool angefragt.

Zusätzlich zur Peer-Gruppe bestellt das Rektorat eine oder einen Rektoratsbeauftragte/n. Dies ist in der Regel eine Professorin oder ein Professor aus einer anderen, fachfremden Fakultät.  Der oder die Rektoratsbeauftragte/r übernimmt die Rolle eines neutralen Verfahrensbeobachters.

Im Rahmen der Peer-Evaluation findet ein Audit statt, in dem die Umsetzung der fachlich-inhaltlichen Kriterien und die Qualitätsentwicklung der Studiengänge durch die Mitglieder einer  Peer-Gruppe mit Vertreterinnen und Vertreter der Fakultät erörtert werden. Das Gespräch sowie das Ergebnis der Peer-Evaluation werden durch die Anwesenden der Hochschulverwaltung in einem Protokoll festgehalten. Dies ist die Grundlage für den schriftlichen Peer-Evaluations-Bericht.

Der Bericht der Fakultät zum Studiengang und das Ergebnis der Peer-Evaluation werden an die SK QSL weitergeleitet. Die SK QSL berät das Ergebnis des Audits in einer Sitzung, an der Vertreter/innen der Fakultät und der oder die Rektoratsbeauftragte teilnehmen. Die SK QSL erarbeitet eine Beschlussempfehlung für das Rektorat.

Auf Basis der Beschlussempfehlung und der Studiengangsunterlagen entscheidet das Rektorat über die Akkreditierung des Studienganges. Dabei kann das Rektorat auch eine Akkreditierung mit Auflagen aussprechen. In diesem Fall setzt das Rektorat eine Frist, in der die Auflagen umgesetzt werden müssen (i.d.R. ein Jahr). Stellt das Rektorat fest, dass die Auflagen auch nach Setzen einer Nachfrist nicht erfüllt wurden, folgt die Aufhebung eines Studiengangs.

Sollte es bei der Entscheidungs­findung über die Akkreditierung oder die Auflagenerfüllung zu einem Konflikt kommen, hat die TU Dortmund Vermittlungsprozesse vorgesehen:

a) Akkreditierung

Beabsichtigt das Rektorat, der Empfehlung der SK QSL zur Akkreditierung eines oder mehrerer Studiengänge nicht zu folgen, findet zunächst ein Gespräch mit der bzw. dem zuständigen Rektoratsmitglied (Prorektor/in Studium) und Vertreter/innen der Fakultät sowie der SK QSL statt. Im Gespräch legen die Parteien ihre Standpunkte dar und versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen. Dies kann zum Beispiel die Formulierung einer Auflage sein. Gelingt dies, erstellt die Verwaltung auf Basis des Gespräches eine Beschlussvorlage für das Rektorat und das Rektorat entscheidet über die Akkreditierung, ggf. mit Auflagen.

Sollte in dem Gespräch keine Einigung erzielt werden können, erstellt die Verwaltung auf Basis der vorangegangenen Diskussionen eine Beratungsvorlage für den Senat. Der Senat gibt eine Stellungnahme zu dem dargelegten Sachverhalt ab. Diese Stellungnahme dient als Grundlage für den anschließenden Rektoratsbeschluss.

b) Auflagenerfüllung

Wenn der Studiengang unter Auflagen akkreditiert wird, kann es auch über die Frage der angemessenen Auflagenerfüllung zu einem Konflikt kommen. Die Fakultäten erstatten der SK QSL Bericht über die Auflagenerfüllung. Die SK QSL formuliert wiederum eine Beschlussempfehlung für das Rektorat. Kommt das Rektorat zum dem Schluss, dass die Auflagen nur teilweise erfüllt wurden, kann es der Fakultät eine Nachfrist setzen. Falls das Rektorat zu dem Schluss kommt, dass die Auflagen nicht erfüllt wurden, startet der Vermittlungs­prozess mit einem Gespräch wie oben beschrieben. Bleibt der Vermittlungs­prozess auch nach der Hinzuziehung des Senats erfolglos, so kann das Rektorat die Akkreditierung entziehen und der Studiengang wird eingestellt.