Neu-Einrichtung von Studiengängen
Die TU Dortmund wird zukünftig ihr Studienangebot maßvoll um neue Studiengänge erweitern. Das Verfahren zur Einrichtung von neuen Studiengängen entspricht dem der internen Akkreditierung , ergänzt um einige vorgelagerte Schritte:
Beabsichtigt eine Fakultät oder mehrere Fakultäten die Einführung eines neuen Studienganges, findet zunächst ein Gespräch mit dem zuständigen Rektoratsmitglied statt, um die Passung zum Hochschulentwicklungsplan abzustimmen.
Die Fakultät legt anschließend in einem kurzen Antrag (Link) die wesentlichen Ziele des Studiengangs dar.
Auf Basis des Kurzkonzeptes und des Vorgesprächs entscheidet das Rektorat im Grundsatz über die Einführung eines neuen Studiengangs.
Bei positiver Entscheidung arbeitet die Fakultät das Konzept des Studiengangs weiter aus. Dabei wird die Fakultät durch die AG Gender und Diversität beraten. Ziel dieses Beratungsgesprächs ist die frühzeitige Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsaspekten auf Ebene des Studiengangs.
Die weiteren Schritte entsprechen denen der internen Akkreditierung :
Schritt 2: Erstellung eines Selbstberichts
Schritt 3: Bestellung einer Peer-Gruppe
Schritt 4: Peer-Evaluation
Schritt 5: Beratung und Beschlussempfehlung durch die SK QSL
Schritt 6: Akkreditierungsentscheidung des Rektorats