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Neu-Einrichtung von Studiengängen

Die TU Dortmund wird zukünftig ihr Studienangebot maßvoll um neue Studiengänge erweitern. Das Verfahren zur Einrichtung von neuen Studiengängen entspricht dem der internen Akkreditierung , ergänzt um einige vorgelagerte Schritte:

Beabsichtigt eine Fakultät oder mehrere Fakultäten die Einführung eines neuen Studienganges, findet zunächst ein Gespräch mit dem zuständigen Rektoratsmitglied statt, um die Passung zum Hochschul­entwicklungs­plan abzustimmen.

Die Fakultät legt anschließend in einem Konzeptpapier die wesentlichen Ziele und Rahmenbedingungen des Studiengangs dar.

Auf Basis des Konzeptpapiers und des Vorgesprächs entscheidet das Rektorat im Grundsatz über die Einführung des neuen Studiengangs.

Bei positiver Entscheidung arbeitet die Fakultät das Konzept des Studiengangs weiter aus. Dabei wird die Fakultät durch die AG Gender und Diversität beraten. Ziel dieses Beratungsgesprächs ist die frühzeitige Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsaspekten auf Ebene des Studiengangs. 

Die weiteren Schritte entsprechen denen der internen Akkreditierung :

Schritt 2: Erstellung eines Selbstberichts

Schritt 3: Bestellung einer Peer-Gruppe

Schritt 4: Peer-Evaluation

Schritt 5: Beratung und Beschlussempfehlung durch die SK QSL

Schritt 6: Akkreditierungs­entscheidung des Rektorats