Zuständigkeiten
Studierende, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Rektorat sowie externe Expertinnen und Experten: an der Weiterentwicklung von Studium und Lehre sind viele Personen in unterschiedlichen Organisationseinheiten und Gremien beteiligt. Die Qualitätsmanagement-Ordnung der TU Dortmund regelt die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aller Personen und Gremien, die am Qualitätsmanagement beteiligt sind. Der folgenden Überblick (in alphabetischer Reihenfolge) stellt die Beteiligten und ihre Aufgaben im Qualitätsmanagement vor:
- berät die Fakultäten in Bezug auf die Umsetzung der Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit
- bieten Studierenden auf Hochschulebene (zentrale Beschwerdemanagerin/zentraler Beschwerdemanager) als auch in den Fakultäten (dezentrale Beschwerdemanagerin/dezentraler Beschwerdemanager) Anlaufstellen bei Problemen im Studium
- ermöglichen Studierende Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Studienbedingungen und -organisation einzubringen
- berichten einmal jährlich dem Dekanat, der Fakultätskomissionen für QM sowie der SK QSL über eingegangene Beschwerden
- dient allen Beteiligten an QSE-Verfahren als Anlaufstelle bei Beschwerden über diese Verfahren.
- besteht aus zwei Professor*innen der Technischen Universität Dortmund. Die Ombudspersonen werden für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Sie handeln unabhängig und unparteiisch und behandeln jede Beschwerde individuell.
- vermittelt zwischen den Beteiligten und unterbreitet Vorschläge zur Konfliktlösung. Darüber hinaus bietet die Ombudsstelle allen Mitgliedern der Technischen Universität Dortmund die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der QSE-Verfahren zu unterbreiten.
- behandelt in Abgrenzung zum studentischen Beschwerdemanagement Beschwerden, die sich nicht auf das Studium, sondern auf die QSE-Verfahren beziehen.
- sind verantwortlich für die Durchführung der Verfahren zur Qualitätssicherung und Evaluation auf Fakultätsebene
- führen alle 2 Jahre ein Gespräch mit der Prorektorin/dem Prorektor Studium zur Situation in Studium und Lehre und stimmen Verbesserungsmaßnahmen ab
- unterstützt alle Organisationseinheiten bei der Qualitätssicherung und -entwicklung von Studium und Lehre
- trägt dazu bei die Qualität der Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu sichern
- verbessern eigenverantwortlich die eigene Lehre
- führen Lehrveranstaltungsbeurteilungen durch, stellen die Ergebnisse in der Veranstaltung vor und diskutieren diese mit den Studierenden
- erhalten jährlich die Gelegenheit zum Gespräch mit der Prorektorin/der Prorektor Studium über qualitätsrelevante Fragen
- haben die Möglichkeit im Fachschaftsgespräch Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Studienbedingungen und -organisation zu machen
- tragen die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Studiengänge
- führen qualitätssichernde Verfahren und Maßnahmen in eigener Verantwortung durch
- analysieren die Ergebnisse der studentischen Lehrveranstaltungsbeurteilungen
- initiieren Qualitätsverbesserungsmaßnahmen
- ermöglichen eine fachlich-inhaltliche Reflektion der Studiengänge aus externer Perspektive
- unterbereiten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Qualitätssicherung
- trägt die Gesamtverantwortung für das QM der TU Dortmund
- entscheidet über die Akkreditierung von Studiengängen
- macht Vorgaben zur Struktur, Organisation sowie Ablauf des QM
- beobachtet das interne Akkreditierungsverfahren und erstellt hierüber einen Bericht
- gehört einer anderen Fachkultur als der zu akkreditierende Studiengang an
- bereitet die Entscheidungsfindung über die Akkreditierung von Studiengängen vor
- reflektiert in Abstimmung mit den Fakultäten und - für Aspekte des Lehramts - dem DoKoLL regelmäßig das QM
- beraten die Fakultät bei der selbstverantwortlichen Weiterentwicklung der Studiengänge
- geben den Dozierenden und den Fakultäten über die Beteiligung an Umfragen ein konstruktives Feedback zur Qualität von Studium und Lehre
- beteiligen sich in den zentralen und dezentralen Gremien an der Qualitätssicherung und -entwicklung