Ständige Kommissionen an der TU Dortmund
Zur Vorbereitung von Stellungnahmen, Empfehlungen und Beschlüssen bildet der Senat ständige Kommissionen (SK) zu verschiedenen Themengebieten. Auch das Rektorat kann die Kommissionen zur Vorbereitung seiner Beschlussfassungen beteiligen. Nähere Informationen zu den ständigen Kommissionen sind in der Grundordnung der TU Dortmund zu finden (§7). Die Kommissionen wählen jeweils aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Auch im Bereich "Qualitätsmanagement" sind zwei ständige Kommissionen aktiv.