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Das Verfahren

Die ge­mein­samen Standards für die Durchführung der Lehrveranstaltungsbefragungen sind in der Qualitäts­management-Ordnung der TU Dortmund festgelegt. Diese sieht vor, dass alle Lehr- und Weiter­bildungs­veran­staltungen mindestens einmal in zwei Jahren evaluiert wer­den. Pro Dozentin und Dozent wer­den mindestens zwei Ver­an­stal­tun­gen in diesem Turnus evaluiert. 

Die Befragungsbögen variieren je nach Fa­kul­tät und Veranstaltungsart. Folgende Aspekte wer­den in den Befragungen behandelt:

  • die didaktische und methodische Gestaltung,
  • die Beratung und Be­treu­ung durch die Dozentinnen und Dozenten,
  • die Interaktion zwischen Dozentinnen und Dozenten und Teil­neh­men­den,
  • die An­for­der­ungen und der Arbeitsaufwand,
  • die Rahmenbedingungen der Lehr­ver­an­stal­tung,
  • die Selbsteinschätzung der Stu­die­ren­den zu den eigenen Lernvoraussetzungen,
  • die Einschätzung des Lernerfolgs bzw. Kompetenzerwerbs,
  • eine Gesamtbeurteilung der Lehr- oder Weiterbildungsveranstaltung und
  • Freitextfelder für Anmerkungen und Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge.