Das Verfahren
Die gemeinsamen Standards für die Durchführung der Lehrveranstaltungsbefragungen sind in der Qualitätsmanagement-Ordnung der TU Dortmund festgelegt. Diese sieht vor, dass alle Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen mindestens einmal in zwei Jahren evaluiert werden. Pro Dozentin und Dozent werden mindestens zwei Veranstaltungen in diesem Turnus evaluiert.
Die Befragungsbögen variieren je nach Fakultät und Veranstaltungsart. Folgende Aspekte werden in den Befragungen behandelt:
- die didaktische und methodische Gestaltung,
- die Beratung und Betreuung durch die Dozentinnen und Dozenten,
- die Interaktion zwischen Dozentinnen und Dozenten und Teilnehmenden,
- die Anforderungen und der Arbeitsaufwand,
- die Rahmenbedingungen der Lehrveranstaltung,
- die Selbsteinschätzung der Studierenden zu den eigenen Lernvoraussetzungen,
- die Einschätzung des Lernerfolgs bzw. Kompetenzerwerbs,
- eine Gesamtbeurteilung der Lehr- oder Weiterbildungsveranstaltung und
- Freitextfelder für Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.